ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
für den Verkauf von Software-Produkten und Lieferung sowie
Werknutzungsbewilligungen von Software-Produkten

mediareif Möstl & Reif Kommunikations- u.
Informationstechnologien OEG
Breitenseerstrasse 110/20/11;
A-1140 Wien; AUSTRIA
Firmenbuchnummer: FN 215682 f;
UID-Nummer: ATU 56100203;

Für Verkäufe der ComfortsQL-Produktfamilie und Lieferungen gelten die Verkaufs- und Lieferbedingungen von Punkt 1 bis 12. Für den Verkauf und die Lieferung von Organisations-, Programmierleistungen und Werknutzungsbewilligungen von Softwareprodukten gelten die zusätzlichen Bestimmungen von Punkt 13 bis Punkt 23. Dieses AGB gilt ab 1.1.2011. Unsere Vertrags-, Beschwerde- und Bestellsprache ist Deutsch oder Englisch.

1. VERTRAGSVERHÄLTNIS
Angaben in unseren Preislisten, Anzeigen, Werbeunterlagen, Internet-Seiten, und Ansichts- oder Auswahlsendungen sind stets freibleibend. Wir behalten uns ausdrücklich vor jederzeitige Änderungen der darin enthaltenen Angaben durchzuführen. Bestellungen des Kunden gelten lediglich als Angebot zum Vertragsabschluß. Bestellungen, die über unsere Internet-Seiten aufgegeben werden, gelten als im Zeitpunkt des Eingangs der elektronischen Bestellnachricht bei uns erstattet.

2. RÜCKTRITTSRECHT
Besteller, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, können binnen einer Frist von 14 Werktagen ab Erhalt der Lieferung der bestellten Ware von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag (oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung) zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Dieses Rücktrittsrecht besteht u.a. nicht bei Verträgen über Software, sofern das gelieferte Software-Produkt vom Verbraucher bereits mit dem übermittelten und generierten Product-Key installiert wurde.Im Falle des Rücktritts findet eine gänzliche Rückerstattung des Kaufpreises gegen Zurückstellung der vom Besteller erhaltenen Waren statt. Besteller, die als Unternehmer, Vollkaufmann oder Gewerbetreibender bestellen haben kein Rücktrittsrecht.

3. PREISE
Es gelten ausschließlich die in unserem Internet-Shop angegebenen Preise, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde. Bestellungen, die wir durch unmittelbare Lieferung ohne vorangehende Auftragsbestätigung annehmen, führen wir zu unseren am Bestelltag geltenden Listenpreisen aus.

4. LIEFERUNG
a) Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgen sämtliche Lieferungen ab Werk. Die Versendung der Ware erfolgt an die vom Besteller angegebene Lieferanschrift. Bestellungen können auch durch mit uns konzernmäßig verbundene Unternehmen ausgeführt werden. Unsere Stellung als Vertragspartner bleibt davon unberührt.
b) Wir sind bemüht, die von uns bekanntgegebenen Liefertermine nach Möglichkeit einzuhalten. Im übrigen aber sind unsere Liefertermine, auch wenn diese von uns bestätigt wurden, ohne Gewähr.
c) Unsere Lieferung erfolgt im Normalfall nach Eingang Ihrer Bestellung.

5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei vereinbarter Lieferung gegen Nachnahme wird die Ware dem Besteller erst nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages ausgehändigt. Zahlungen sind auf das in unseren Rechnungen angegebene Konto zu leisten. Zahlungen gelten erst mit deren Einlangen auf unserem Konto als bewirkt. Alle mit der Einlösung verbundene Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. Bei Zahlungsverzug sind neben den bankmäßigen Verzugszinsen auch die vorprozeßualen Mahnkosten zu ersetzen. Die Abtretung von Ansprüchen gegen uns an Dritte ist dem Besteller ausdrücklich untersagt.

6. EIGENTUMSVORBEHALT
Unsere Lieferungen erfolgen immer unter dem ausdrücklichen Vorbehalt unseres Eigentums an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung unserer Lieferforderung. Vor vollständiger Bezahlung unserer Rechnung ist es dem Besteller untersagt, die Ware zu verpfänden, sicherungsweise zu übereignen oder Dritten sonstige Rechte daran einzuräumen. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und andere unsere Rechtsstellung beeinträchtigende Zugriffe Dritter auf die mit unserem Eigentumsvorbehalt behaftete Ware hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Besteller hat derartigen Maßnahmen unter Hinweis auf unser Vorbehaltseigentum sofort zu widersprechen.

7. URHEBERRECHT, PATENTRECHT, SOFTWARE-LIZENZEN
Der Besteller nimmt zur Kenntnis, daß die von uns vertriebenen Bücher und Software-Produkte urheberrechtlichen und auch teilweise patentrechtlichen Schutz genießen. Jede über die eigene private Nutzung hinausgehende Vervielfältigung, Verbreitung und sonstige Verwendung dieser Ware ist dem Besteller ausdrücklich untersagt. Software-Produkte dürfen nur im Rahmen der vom Hersteller erteilten Lizenzen benutzt werden. Software darf nur im Rahmen der Bestimmungen der §§ 40 d und 40 e UrhG vervielfältigt, bearbeitet und dekompiliert werden. Vom Hersteller festgelegte Grenzen der bestimmungsgemäßen Benutzung der Software sind in jedem Fall zu beachten.

8. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
a) Mangelhafte Ware ist uns zurückzusenden. Nach unserer eigenen Wahl verbessern wir die Ware in unserem Unternehmen oder stellen dem Besteller mangelfreie Ersatzware zur Verfügung. Es gelten die durch den jeweiligen Hersteller der Ware beigegebenen Vorgaben, Verwendungsbeschränkungen und Anleitungen. Die Verwendbarkeit bestellter Ware für bestimmte Zwecke des Bestellers ist nicht Vertragsbestandteil.
b) Über die obigen Grenzen unserer Gewährleistung hinaus ist unsere Haftung, einschließlich solcher für Schadenersatz, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, ausgeschlossen. In diesem Sinne ausgeschlossen ist insbesondere der Ersatz für Folgeschäden, sonstige mittelbare Schäden und Verluste oder entgangenen Gewinn aus mangelhafter, unterbliebener oder verspäteter Lieferung.
c) Eine Haftung für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz wird durch die vorstehende Bestimmung nicht beschränkt.
d) Für die inhaltliche Gestaltung der von uns vertriebenen Produkte haften wir ebenso nicht wie für die Zulässigkeit ihres Inverkehrbringens im Land des vom Besteller gewünschten Lieferortes.

9. GERICHTSSTAND, ANWENDBARES RECHT, SONSTIGES
a) Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung ergebenden Streitigkeiten ist, soweit es sich nicht um Verbrauchergeschäfte handelt, ausschließlich Wien. Wir sind berechtigt, Klagen gegen den Besteller nach eigenem freien Ermessen auch am allgemeinen Gerichtstand des Bestellers anzubringen.
b) Soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Bestellers entgegenstehen, gilt österreichisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes ist ausgeschlossen.
c) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht. Aus dem Umstand, daß wir einzelne oder alle der uns hierunter zustehenden Rechte nicht ausüben, kann ein Verzicht auf diese Rechte nicht abgeleitet werden.
d) Erfüllungsort ist für beide Teile Wien.
e) Der Besteller nimmt zur Kenntnis, daß die Bestelldaten automationsunterstützt verarbeitet und gespeichert werden. Der Besteller ist mit der Aufnahme seiner Adreßdaten in unsere Kundendatei ausdrücklich einverstanden und erklärt, bis auf Widerruf mit dem Erhalt von Kundeninformationen einverstanden zu sein.
f) Die Daten des Bestellers werden für Auftragserfassung, zur Fakturierung und Buchhaltung verwendet.
g) Die Daten des Bestellers werden von uns nicht an Dritte weitergegeben, außer in Fällen, wo dies zur Erfüllung der Bestellung notwendig ist. Unsere Partner sind uns ebenfalls zu striktem Datenschutz verpflichtet.
h) Wir anerkennen den Internet Ombudsmann als außergerichtliche Streitschlichtung, allerdings ohne Verzicht auf den ordentlichen Rechtsweg. Internet Ombudsmann, Margaretenstr. 70/2/10, 1050 Wien; Tel: +43 -1-5952112-95; Fax: DW 99; mail: beratung@ombudsmann.at; http://www.ombudsmann.at.

10. DATENSCHUTZ
Da die Datenschutzbestimmungen juristisch betrachtet, außerhalb des AGBs abgebildet werden müssen, befinden sich die Bestimmungen nicht im AGB, sondern im Menüpunkt Datenschutz auf unserer website.

11. WIDERRUFSBELEHRUNG UND RÜCKGABEBELEHRUNG
Gemäß § 312d BGB hat der Verbraucher bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufs und Rückgaberecht. Dieses Widerrufsrecht gilt gemäß § 312d IV BGB nicht bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden. Für folgende Fälle gibt es kein Widerrufs- und Rückgaberecht: - Waren, die eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind - Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht zur Rücksendung geeignet sind - Software, sofern sie vom Verbraucher bereits mit dem übermittelten und generierten Product-Key installiert worden sind. Gemäß § 312d III BGB besteht ein Widerrufsrecht auch dann nicht, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher selbst veranlasst hat, dass der Unternehmer schon vor Ablauf der Frist mit der Leistungserbringung beginnt.

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
für Verkauf und die Lieferung von Organisations-, Programmierleistungen und Werknutzungsbewilligungen von Softwareprodukten

12. VERTRAGSUMFANG UND GÜLTIGKEIT
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich und firmengemäß gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenem Umfang. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.

13. LEISTUNG UND PRÜFUNG
a) Gegenstand eines Auftrages kann sein: - Ausarbeitung von Organisationskonzepten - Global- und Detailanalysen - Erstellung von Individualprogrammen - Erwerb von Nutzungsberechtigungen für Softwareprodukte - Erwerb von Werknutzungsbewilligungen - Mitwirkung bei der Inbetriebnahme (Umstellungsunterstützung) - Programmwartung - Erstellung von Programmträgern - Sonstige Dienstleistungen
b) Die Ausarbeitung individueller Organisationskonzepte und Programme erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Dazu zählen auch praxisgerechte Textdaten sowie Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß, die der Auftraggeber zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur Verfügung stellt. Wird vom Auftraggeber bereits auf der zum Test zur Verfügung gestellten Anlage im Echtbetrieb gearbeitet, liegt die Verantwortung für die Sicherung der Echtdaten beim Auftraggeber.
c) Grundlage für die Erstellung von Individualprogrammen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die der Auftragnehmer aufgrund der ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet und zur Verfügung stellt bzw. wird innerhalb eines gemeinsamen Workshops eine Leistungsbeschreibung ausgearbeitet, welche vom Auftraggeber zu bestätigen ist. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.
d) Individuell erstellte Software bzw. Programmadaptierungen bedürfen für das jeweils Betroffene einer Programmabnahme spätestens 2 Wochen ab Lieferung durch den Auftraggeber. Diese wird in einem Protokoll vom Auftraggeber bestätigt. (Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit anhand der vom Auftragnehmer akzeptierten Leistungsbeschreibung mittels der angeführten zur Verfügung gestellten Testdaten). Lässt der Auftraggeber den Zeitraum von 2 Wochen ohne Programmabnahme verstreichen, so gilt die Software als abgenommen. Bei Einsatz der Software im Echtbetrieb durch den Auftraggeber gilt die Software jedenfalls als abgenommen. Etwa auftretende Mängel, das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung, sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert dem Auftragnehmer zu melden, der um raschest mögliche Mängelbehebung bemüht ist. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vor, das heißt, dass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach Mängelbehebung eine neuerliche Aufnahme erforderlich.
e) Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Ändert der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann der Auftragnehmer die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Auftraggebers oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit des Auftragnehmers abgelaufenen Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen.
f) Ein Versand von Programmträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Darüber hinaus vom Auftraggeber gewünschte Schulung und Erklärungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch des Auftraggebers.

14. PREISE, STEUERN, GEBÜHREN
a) Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle des Auftragnehmers.
b) Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

15. LIEFERTERMIN
a) Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten.
b) Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig, insbesondere die von ihm akzeptierte Leistungsbeschreibung lt. zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder der nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zu Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug des Auftragnehmers führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Programme umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen.

16. ZAHLUNGEN
a) Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 7 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Mangels besonderer anderslautender Vereinbarungen hat der Auftraggeber 30% des in der Auftragsbestätigung angeführten Betrages als Anzahlung prompt nach Zustellung der Auftragsbestätigung, 40% bei der Installation Vorort und unsere restliche Forderung aus dem Liefervertrag nach Beendigung des 14-tägigen Echteinsatzes ohne Abzug zu bezahlen. Sämtliche Zahlungen sind auf das von uns angegebene Bankkonto zu leisten.
b) Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B. Programme und/oder Schulungen, Realisierungen in Teilschritten) umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
c) Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen den Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzente fällig zu stellen.
d) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten.

17. URHEBERRECHT UND NUTZUNG
a) Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen etc.) stehen dem Auftragnehmer bzw. dessen Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält ausschließlich das Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Anzahl Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden. Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte des Auftragnehmers zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.
b) Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mitübertragen werden.
c) Sollte für die Herstellung von Interoperabilität der gegenständlichen Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, ist dies vom Auftraggeber gegen Kostenvergütung beim Auftragnehmer zu beauftragen. Kommt der Auftragnehmer dieser Forderung nicht nach und erfolgt eine Dekompilierung gemäß Urheberrechtsgesetz, sind die Ergebnisse ausschließlich zur Herstellung der Interoperabilität zu verwenden. Missbrauch hat Schadenersatz zur Folge.

18. RÜCKTRITTSRECHT
a) Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln des Auftragnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Auftraggeber daran kein Verschulden trifft.
b) Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit des Auftragnehmers liegen, entbinden den Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit.
c) Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Ist der Auftragnehmer mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Aufragwertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.

19. GEWÄHRLEISTUNG, WARTUNG UND ÄNDERUNGEN
a) Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und wenn sie innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung der vereinbarten Leistung bzw. bei Individualsoftware nach Programmabnahme gemäß Punkt 14d schriftlich dokumentiert erfolgen. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.
b) Korrekturen und Ergänzungen, die sich bis zur Übergabe der vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer und programmtechnischer Mängel, welche vom Auftragnehmer zu vertreten sind, als notwendig erweisen, werden kostenlos vom Auftragnehmer durchgeführt.
c) Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden vom Auftragnehmer gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Auftragnehmer selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.
d) Ferner übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.
e) Für Programme, die durch eigene Programmierer des Auftragebers bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch den Auftragnehmer.
f) Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.

20. HAFTUNG
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

21. DATENSCHUTZ, GEHEIMHALTUNG
Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß des Datenschutzgesetzes einzuhalten.

22. SONSTIGES
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.

23. SCHLUSSBESTIMMUNG
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.